Mittelständische Unternehmen sind zu 70 % mehrheitlich in Familienhand. Etwa die Hälfte dieser Unternehmen werden von Familienmitgliedern geführt. Die Größenordnung nach dem Umsatz kann durchaus 500 Millionen Euro überschreiten.
Die gesellschaftliche Ausrichtung kann sowohl in der Rechtsform der Personengesellschaft als auch in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft erfolgen.
Die rechtlichen Gestaltungsformen der Personengesellschaft sind vielfältig. Sie reichen von der offenen Handelsgesellschaft bis zur „ kapitalistisch“ ausgerichteten GmbH & Co KG. Die Rechtsformwahl sollte nach individuellem Anforderungskatalog erfolgen.
Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft umfasst im wesentlichen die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaft). Daneben gibt es eine Reihe von Mischformen, die zur Kapitalbeschaffung dienen, u.a. die stille Gesellschaft sowie verschiedene Formen zur Beschaffung von Risiko – Kapital. Die Auswahl der Rechtsform sollte nach den individuellen Erfordernissen erfolgen.
Neben der rechtlichen Ausgestaltung sind umfangreiche steuerliche Vorschriften zu beachten.
Dies ist ohne rechtliche bzw. steuerliche Beratung nicht zu bewältigen.
Helmut Brinkmann
"Fange niemals an aufzuhören und höre niemals auf anzufangen".
"Erfolg ist immer eine Frage der Gestaltung durch professionelle Beratung.
Schließlich ist es Ihr Unternehmen."